Das Gebäudeenergiegesetz einfach erklärt: 5 Fakten

Anfang 2024 ist die aktuelle Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz versteht sich als Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien.

Heizungen in Deutschland sollen sparsamer und klimafreundlicher werden. Es ist vorgesehen, bis zum Jahr 2045 die klimaschädlichen fossilen Brennstoffe Erdöl und Erdgas durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Viele Hauseigentümer sind seit dem Inkrafttreten des aktualisierten Gebäudeenergiegesetzes verunsichert. Müssen jetzt funktionierende Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden? Und was ist überhaupt noch zulässig? Dirk Burmeister von der Energieberatung der Stadt Braunschweig hat Antworten auf diese Fragen. Hier kommen 5 Fakten zum Gebäudeenergiegesetz.

In städtischen Bereichen mit dichter Bebauung ist der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz laut Burmeister die beste Option. Für eine strategische Wärmenetzplanung hat BS|ENERGY den IstZustand analysiert, die daraus entstandene Wärmenetzkarte dient als erstes Planungstool für den Ausbau der Wärmeversorgung. „Es lohnt sich auf jeden Fall, bei BS|ENERGY nachzufragen“, rät Dirk Burmeister. In Gegenden, in denen kein Wärmenetz verfügbar ist, sei in den meisten Fällen die Wärmepumpe die sinnvollste Lösung, so Burmeister. Er verweist auf die Förderung, die den Anschaffungspreis in die Nähe des Preises einer Gastherme rücken kann und auf schon jetzt günstige Betriebskosten.

Die Energieberatung der Stadt Braunschweig arbeitet eng mit BS|ENERGY zusammen. Burmeister und seine Kollegen geben in der kostenlosen Erstberatung einen Überblick über Handlungs- und Fördermöglichkeiten. Außerdem unterstützen sie Bau und Sanierungsinteressierte bei der Planung des weiteren Vorgehens. Termine können unter der Telefonnummer 0531 4703948, per E-Mail an energieberatung@braunschweig.de oder über die Webseite www.braunschweig.de/energieberatung vereinbart werden.

Für Informationen zur Fernwärme nutzen Sie gerne die Internetseite von BS|ENERGY. Dort finden Sie auch unsere Wärmenetzübersichtskarte.

Bild: Adobe Stock

„Wir befinden uns in einer Phase des Übergangs. Wer jetzt die Heizung austauschen muss oder will, bewegt sich mit seiner Entscheidung in einem ökologischen und ökonomischen Spannungsfeld.“

Fakt 1:

In Neubaugebieten muss seit dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.

Fakt 2:

Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe ab dem 30. Juni 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stadt Braunschweig eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Daraus wird beispielsweise hervorgehen, in welchen Bereichen der Stadt Fernwärme verfügbar ist, der Ausbau des Fernwärmenetzes vorgesehen ist oder wo Nahwärmenetze entstehen können. Für eine Übergangsfrist von fünf Jahren darf in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken noch eine neue Heizung eingebaut werden, die weniger als 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.

Fakt 3:

Bestehende Öl und Gasheizungen sind nicht von dieser Regelung betroffen und können weiter genutzt werden, solange sie funktionsfähig sind. Wenn bei einem Defekt die Reparatur möglich ist, muss ebenfalls kein Heizungsaustausch erfolgen.

Fakt 4:

Sollte ein Heizungstausch erforderlich werden, gibt es Übergangsfristen wie die oben genannten und Härtefallregelungen. Zudem wird der Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung im günstigsten Fall mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Fakt 5:

Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Gefördert werden beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Auch Hybridheizungen auf der Grundlage von erneuerbaren Energien sind möglich. Hybridheizungen sind eine Kombination aus einer Erneuerbaren Heizung und einem Gas- oder Ölkessel. Hier ist der rechnerische Nachweis zu erbringen, dass 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden.


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